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Mittwoch, 31. Oktober 2012

Disc-Produzenten feiern Halloween

Der neuerdings auch hierzulande immer populärer werdende Brauch, in der Nacht vom 31.10. die Geister mit allerlei gruseligen Verkleidungen zu beschwören oder als solche verkleidet Süßwaren von ahnungslosen Nachbarn zu erbeuten macht auch vor der Disc-Branche nicht halt.

Während einigen Herstellern wie DiscPartner das Fest auf Ihren Profilen immerhin eine Erwähnung wert ist, nehmen andere Replizierer das Fest zum Anlass, Ihren Kunden mit ansehnlichen Rabatten eine Freude zu machen.

Die Ansprache findet dabei vor allem über Social Media Plattformen wie Facebook statt. Dort wirbt etwa oomox media aus Münster mit einem "Halloween Special", bei dem bis Schlag 12 Uhr Mitternacht des 31.10. Rabatte von 6,66 Prozent auf jede CD-, DVD- oder Blu-ray Produktion in Anspruch genommen werden können . Die österreichische Agentur CSM wirbt sogar mit 10 Prozent Preisnachlass auf jede Bestellung optischer Datenträger, die bis zur Geisterstunde des 31.10. eingehen. Wer also aktuell eine Medienproduktion plant, sollte die Stunden bis Mitternacht nutzen, um seine Order zu platzieren und sich die Rabatte zu sichern.
[Foto: Kürbisköpfe haben Konjunktur | cc-by-sa 3.0 Derschueler]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 30. Oktober 2012

Verhaltenskodex für Product Placement

Bereits seit der 13. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages am 1. April 2010 ist es Privatsendern erlaubt, in ihren fiktionalen Sendungen wie Serien und TV-Filmen zu Werbezwecken Produkte zu platzieren. Damit "Schleichwerbung" die künstlerische Freiheit der Kreativen nicht beeinträchtigt, hat man sich nun auf einen Verhaltenskodex geeinigt. Die Vereinbarung wurde von der Produzentenallianz, dem VPRT und dem ZAW gemeinsam ausgearbeitet und abgesegnet.

Die Regelung soll bewirken, dass das Drehbuch unabhängig von der Reklame bleibt. Geschichten, die um ein Produkt herum geschrieben werden, soll es nicht geben. Solche Sendeformen sind in den USA bereits zu beobachten.

Product Placement hat auch in Deutschland eine lange Tradition. Unvergessen ist auch nach 25 Jahren die deutliche Nesquick-Einblendung in der Lindenstraße. Diese Art der Reklame ist aber erst seit der erwähnten Modifikation des Staatsvertrages rechtlich geregelt. Heute dürfen die öffentlich rechtlichen Anbieter nur für die Bereitstellung von Requisiten Product Placement in Serien, Filmen und Sportsendungen betreiben. Die Privaten hingegen können diese Werbeform nun ganz normal in Rechnung stellen.
[Foto: Auch subitle TV-Reklame ist erlaubt | cc-by-sa 3.0 agent-media.de]

Artikel von agent-media.de