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Mittwoch, 23. Mai 2012

Urheberrecht: Warnmodell im Bundestag diskutiert

Vor dem Deutschen Bundestag wurden Warnhinweismodelle gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet diskutiert. Die Anhörung ist in der Mediathek des Bundestages nachzuvollziehen. Es kamen sowohl Vertreter der Musikindustrie als auch der IT-Branche zu Wort.

Zwei Studien wurden vorgestellt. Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums hatte Prof. Dr. Schwartmann internationale Modelle in Europa verglichen. Als Vertreter des Verbands der deutschen Internetwirtschafts eco hatte Prof. Dr. Thomas Hoeren eine Gegenstudie erstellt.

Schwartmann hält von Providern verschickte E-Mail-Warnungen bei vermuteten illegalen P2P-Aktionen für verfassungskonform. Er räumte ein, dass man Schwerkriminelle aufgrund der Möglichkeiten zur IP-Verschleierung nicht erreiche. Jedoch schaffe man ein Bewusstsein für kulturelle Werte. Florian Drücke vom Branchenverband Musikindustrie fügte an, dass man in Frankreich mit HADOPI gute Erfahrungen gemacht habe.

Oliver Süme, Rechtsberater bei eco, äußerte hingegen rechtliche Bedenken bezüglich des Fernmeldegeheimnisses. Auch beim Datenschutz ist die Lage fragwürdig, sollten Provider gezwungen werden die Aktionen ihrer Nutzer nachhaltig in personalisierter Form zu speichern.
[Foto: Florian Drücke vom BVMI | (c) BVMI/Markus Nass]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 20. Januar 2011

Gehaltscheck Musikbranche USA

In den USA verdient man sich in der Musikbranche sicher eine goldene Nase, zumindest vermuten dass viele hiesige Musiker beim sehnsüchtigen Blick über den großen Teich. Was man in der Musikbranche im Land der begrenzten Unmöglichkeiten tatsächlich an Gehältern bezieht, hat jetzt das Career Development Center der renommierten Musikhochschule in Boston (Massachusetts) in einer Studie ermittelt.

Die zwar nicht repräsentative, aber dennoch informative Studie soll Musikstudenten als Orientierungshilfe dienen und veranschaulicht eine erwartungsgemäß große Bandbreite der Einkommen. So dürfen sich Filmmusikkomponisten pro Score auf eine Vergütung zwischen 1500 und 380000 Euro freuen.
[Foto: US-Musikergehälter: große Bandbreite | gemeinfrei]

Artikel von agent-media.de

Freitag, 18. Juni 2010

GS1 prüft EAN Vergabe

Die GS1 Germany, Vergabestelle des GTIN (früher besser bekannt als EAN) für Deutschland, nimmt derzeit nach Informationen von agent media verstärkt die Vergabepraxis des Codes innerhalb der Medien- und Musikbranche ins Visier.

In diesem Bereich habe sich eine Verwendung dieses Identifikationsinstruments breitgemacht, die nicht mit den Anforderungen der GS1 übereinstimmt. Insbesondere die Vergabe an Dritte, also die Verwendung des Codes außerhalb des wirtschaftlichen Bereichs des jeweiligen Inhabers einer Stammnummer, soll abgestellt werden, so die Quelle.

Der GTIN weist jedem so gekennzeichneten Produkt eine einmalig verwendete Identifikationsnummer zu. Diese besteht aus Ländercode, Stammnummer des jeweiligen Inhabers sowie den fortlaufend vergebenen Artikelziffern und einer Prüfziffer.

Grafisch kann der GTIN in einen Barcode umgesetzt und so z.B. mit einem Scanner erfasst werden.

Nähere Informationen zur korrekten Verwendung erteilen die GS1 Germany oder agent-media.de auf Anfrage.
[Foto: Barcode oder Strichcode | cc-by-sa 3.0 agent-media.de]