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Donnerstag, 7. August 2008
Verfolgung erst ab 200 illegalen Downloads?
Nach einer Leitlinie der Generalstaatsanwaltschaften sollen Urheberrechtsverletzungen im Internet nur noch ab 200 illegalen Downloads bestraft werden. Tendenziell würde dies nur noch Nutzer treffen, deren illegales Treiben ein gewerbliches Ausmaß annimmt. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels zeigt sich aufgrund der Entwicklung besorgt und wirft dem Rechtsstaat Kapitulation vor der Internetpiraterie vor. Als Interessenverband des deutschen Buchhandels ist der Börsenverein besorgt, dass die aufkommenden eBooks im Internet künftig illegal getauscht werden, was dem Buchhandel schaden könnte.
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