Wegen unlauterer Absprachen müssen RTL und ProSiebenSat.1 Bußgelder in Höhe von insgesamt 55 Millionen EUR zahlen. Das Bundeskartellamt ermittelte bereits seit einigen Jahren und schreckte 2010 auch nicht vor einer Razzia bei den Mediengesellschaften zurück.
Die privaten Sendergruppen hatten sich 2005 und 2006 darauf geeinigt, ihr digitales Sendesignal in normaler SD-Qualität verschlüsselt ins Kabelnetz einzuspeisen. Dafür bezogen sie zusätzliche Gelder von den Netzbetreibern, wie Kartellamtspräsident Andreas Mund erklärte. Die Kabelanbieter reichten den Preisaufschlag an ihre Kunden weiter.
Die Sender wollen laut Medienberichten den Zahlungsaufforderungen nachkommen. RTL gab bekannt bereits 2011 für diesen Fall Rückstellungen gebildet zu haben, so dass das Konzernergebnis des zu Ende gehenden Jahres nicht beeinflusst werde. Darüber hinaus verpflichten sich die TV-Anstalten, ihr Signal in Standard-Auflösung mindestens noch 10 Jahre unverschlüsselt zu senden. Ein RTL-Sprecher rang dem Behördenurteil noch etwas Positives ab. Er hob hervor, dass die aktuellen Modelle zur kostenpflichtigen Verbreitung des HD-Angebots nicht beanstandet wurden und somit rechtmäßig seien. Dadurch habe man die dringend erforderliche Planungssicherheit.
[Foto: ProSiebenSat.1 & RTL müssen löhnen | (Logo)]
Artikel von agent-media.de
Die privaten Sendergruppen hatten sich 2005 und 2006 darauf geeinigt, ihr digitales Sendesignal in normaler SD-Qualität verschlüsselt ins Kabelnetz einzuspeisen. Dafür bezogen sie zusätzliche Gelder von den Netzbetreibern, wie Kartellamtspräsident Andreas Mund erklärte. Die Kabelanbieter reichten den Preisaufschlag an ihre Kunden weiter.
Die Sender wollen laut Medienberichten den Zahlungsaufforderungen nachkommen. RTL gab bekannt bereits 2011 für diesen Fall Rückstellungen gebildet zu haben, so dass das Konzernergebnis des zu Ende gehenden Jahres nicht beeinflusst werde. Darüber hinaus verpflichten sich die TV-Anstalten, ihr Signal in Standard-Auflösung mindestens noch 10 Jahre unverschlüsselt zu senden. Ein RTL-Sprecher rang dem Behördenurteil noch etwas Positives ab. Er hob hervor, dass die aktuellen Modelle zur kostenpflichtigen Verbreitung des HD-Angebots nicht beanstandet wurden und somit rechtmäßig seien. Dadurch habe man die dringend erforderliche Planungssicherheit.
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