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Freitag, 14. September 2012

Hadopi: Erste Geldstrafe nach zwei Jahren

Gut zwei Jahre nach ihrer Gründung hat die französische Copyright-Behörde Hadopi erstmals ein Urheberrechtsverletzung mit einer Geldstrafe geahndet. Ein 39 Jahre alter Mann wurde zu der moderaten Geldstrafe von 150 EUR verurteilt. Er hatte trotz vorangegangener Warnungen zwei Songs der US Sängerin Rihanna heruntergeladen.

Der Mann behauptet, nicht er habe die Titel unbefugt heruntergeladen, sondern seine Frau. Als Besitzer des Internetanschlusses sei er aber für derartige Handlungen auf seinem Rechner verantwortlich, räumte er ein.

Hadopi war mit einem umstrittenen Gesetz Anfang 2010 eingesetzt worden um Urheberrechtsverletzungen mit dem "Three Strikes"-Modell zu bekämpfen. Dadurch erhalten Internetnutzer bei entdeckter Urheberrechtsverletzung zunächst zwei Warnhinweise per E-Mail, ehe eine Geldstrafe verhängt oder im schlimmsten Fall die Internet-Verbindung für einen Monat gekappt wird.

Bislang wurden laut Hadopi 1,15 Millionen Warnhinweise an Ersttäter verschickt. Knapp über hunderttausend von Ihnen ließen es auf eine zweite Ermahnung ankommen. Diese beeindruckte offenbar die überwiegende Mehrzahl von ihnen so sehr, dass nur 340 Geldstrafen verhängt und 14 Fälle vor Gericht gebracht werden mussten. Hadopi wertet diese Zahlen als Beleg für die abschreckende Wirkung des "Three Strikes"-Modells.
[Foto: Anti-Hadopi-Poster | cc-by-sa 3.0 Parti Pirate]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 25. Juni 2009

Irland - Musikindustrie nimmt Recht selbst in die Hand

In Irland verklagen die vier Plattenmajors Sony, Warner, Universal und EMI die Internet-Anbieter British Telecom Ireland und UPC. Die Musikindustrie möchte die Provider zur Durchführung eines "Three Strikes"-Verfahren zwingen. Im Rahmen dieses Vorgehens droht illegal handelnden Musiktauschern nach zweimaliger Abmahnung die Kappung des Webzugangs. Ende Februar hatte bereits der größte irische Provider Eircom nach etwa einjährigem Rechtsstreit eingelenkt und sich bereiterklärt, die Plattenfirmen in dieser Form zu unterstützen. Dabei wurde verabredet, dass die Majors ähnliche Vereinbarungen mit anderen irischen Internet-Anbietern abzuschließen haben, damit der Eircom kein Wettbewerbsnachteil entsteht. Dieser Abmachung kommt die Musikindustrie nun nach. Das Besondere an der irischen Situation ist, dass es keine rechtliche Grundlage für die Kontrolle des Netzverkehrs seitens der Provider gibt. Datenschützer heben daher bereits mahnend den Zeigefinger. [Foto: Tonyjeff@wikimedia]