Donnerstag, 12. März 2009

Kippt das Gesetz zur Filmförderung durch Kinos?

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25. Februar widerspricht die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Abgabe von Geldern zur Filmförderung seitens Kino- und Videounternehmen gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Grund: TV-Veranstalter profitieren einerseits ebenfalls von den Förderungen, können andereseits zu entsprechenden Abgaben aber nur vertraglich verpflichtet werden. Die Sache wurde nun an das Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Entscheidung weitergereicht. Der Überlegung seitens der zahlenden Unternehmen, die Abgaben bis zur Klärung der Rechtslage nur noch unter Vorbehalt zu machen, hat sich die Allianz Deutscher Produzenten in einem offenen Brief entgegengestellt. Durch die dadurch entstehende finanzielle Ungewissheit wäre die Filmförderungsanstalt (FFA) zu Einsparungen gezwungen, argumentieren die Filmemacher. Wie das Institut für Urheber-und Medienrecht berichtet, unterstützt auch die filmpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Angelika Krüger-Leißner, die Forderung nach Förderung. Kinobetreiber und Videounternehmen sollten nach Ansicht der Bundestagsabgeordneten Ihre Zahlungen zusichern, ebenso wie es die Rundfunkanstalten angesichts des Urteils bereits getan haben. [Foto: Angelika Krüger-Leißner]

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