Mittwoch, 16. April 2008
CDs - Wegwerfen strafbar?
Im Rahmen eines Prozess gegen einen Mann, der auf eBay Promo-CDs verkauft hat, hat ein Anwalt der Universal Music Group argumentiert, dass auch das Verschenken oder Wegwerfen von CDs als "ungenehmigte Verbreitung" gelten können. So ein Bericht von pressetext. Im speziellen Fall habe der Angeklagte kein Recht zum Verkauf, weil er die CDs nicht vom Unternehmen erworben habe. Es ist bislang gängige Praxis von Musikredaktionen und Radios, Promo-CDs an Second Hand-Läden weiterzugeben. Der Angeklagte hat so gesehen nur einen anderen Vertriebsweg genutzt als üblich. [Foto: pixelio.de]
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