Dienstag, 11. März 2008
Medien-News: Indizierte Filme bei Schlecker
Bereits seit Anfang des Jahres kann man über die Drogeriekette Schlecker Filme ab 18 und sogar indizierte Filme beziehen. Diese Möglichkeit hatte Schlecker auch auf Prospekten abgedruckt. Das Bewerben indizierter Filme ist in Deutschland aber verboten. Eine Abmahnung ließ folgerichtig nicht lange auf sich warten. Auf Betreiben des Interessenverbands des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD) wurde Schlecker zur Unterschrift einer Unterlassungserklärung bewogen, nach der die beanstandeten Flyer nicht länger ausliegen dürfen. Die Filme können nach Vorlage des Personalausweises weiterhin über die Drogeriekette bestellt werden.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen