Die vom bayerischen Kabinett initiierte Gesetzesinitiative gegen sogenannte Killerspiele hat den Bundesrat passiert. Der Entwurf wird nun in den Fachausschüssen beraten. Kernpunkt ist eine Änderung des Paragraphen 131 des Strafgesetzbuches. Es soll ein Paragraph 131a ergänzt werden mit dem folgenden Worltaut.
"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen."
Der komplette Entwurf ist auf den Seiten des Bundesrates einzusehen.
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