Dienstag, 31. Dezember 2013

Rangliste illegaler Serien-Downloads

Das Webmagazin TorrentFreak hat die 2013 am häufigsten widerrechtlich via BitTorrent heruntergeladenen Serien-Hits ermittelt. Der aktuellste Teil des Fantasy-Märchens "Game of Thrones" erreichte global 5,9 Millionen Downloads, die Hälfte davon innerhalb der ersten Woche nach Erstausstrahlung. Damit erreichte die HBO-Produktion mehr illegale Downloads als traditionelle Fernsehzuschauer in den USA.

Auf den nächsten Plätzen folgen Ausgaben von "Breaking Bad" (4,2 Mllionen Downloads) und "The Walking Dead" (3,6 Millionen). Auch "The Big Bang Theory" (3,4 Millionen), "Dexter" (3,1 Millionen) und "How I Met Your Mother" (3,0 Millionen) wurden mehr als 3 Millionen mal per BitTorrent geklaut.

Allzusehr aber scheint die Macher die massive Copyright-Verletzung nicht zu kümmern. So sprach HBO-CEO Jeff Bewkes noch im August davon, der Titel "most-pirated" mehr Wert sei als ein Emmy. HBO gibt sich bei der digitalen Vermarktung der Serie ohnehin sehr bedeckt und ist bedacht darauf, die Rechte exklusiv zu behalten. In den USA konnte beispielsweise der Abo-Streamer Netflix trotz lukrativer Offerten die Rechte an der Serie nicht erwerben.
[Foto: Serien-Downloads: "Game Of Thrones" setzt sich die Krone auf | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Sonntag, 29. Dezember 2013

Rap Genius von Google abgestraft

Hier ein bisschen zu viel an den Inhalten getunet, dort ein paar Backlinks auf den falschen Seiten - schon ist eine Webseite bei Google unten durch. Ein Szenario, dass sowohl SEO-Experten als auch hobbymäßige Website-Optimierer fürchten. Immerhin trifft es nicht nur kleine und mittlere Sites. Wie TechCrunch berichtet, ist kürzlich die in den USA beliebte Songtext-Seite Rap Genius von Google abgestraft worden. Bei der Community können beliebige Liedpassagen kommentiert werden. So gibt es bei vielen Tracks zu quasi jeder Zeile eine eigene Seite mit reichhaltigem Inhalt. Und das ist eine gute Sache im Sinne der Google-Richtlinien.

Aber offenbar reichte der daraus generierte Traffic den Machern noch nicht. Daher forderte man seine Facebook-Fans auf, Links zu Justin Bieber-Lyrics auf Rap Genius in den eigenen Blog zu integrieren, so man denn einen besäße. Im Gegenzug wollte man die "Blog Affiliates" mit Backlinks belohnen.

Aufgedeckt hat das Spielchen John Marbach in seinem Blog. Google bekam Wind davon uns stufte Rap Genius prompt herab. Das Unternehmen hat sich inzwischen in einem offenen Brief für das Link-Bombing entschuldigt. Dort wird allerdings auch angeprangert, dass die Mitbewerber ungestraft zu ähnlichen Tricks greifen.
[Foto: Wenig geniale SEO-Taktik von Rap Genius | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Freitag, 27. Dezember 2013

Sky lässt Livestreamer hochgehen

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat ein in Deutschland tätiges Netz von Anbietern illegaler Pay-TV-Streams aufgedeckt. An drei Lokalitäten in Sulzbach (Saarland) und Pfungstadt (Hessen) stellten die Einsatzkräfte die zur widerrechtlichen Übertragung von Bezahlfernsehen genutzte Hardware und Software sicher.

Sky hatte einen wesentlichen Anteil am Erfolg der Ermittlungen. Der Bezahlsender wird nun wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung seines Signals nach Paragraf 108a des Urheberrechtsgesetzes Strafanzeige stellen. Den Tätern winken somit bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Bereits Mitte 2012 hatte Sky einen Cardsharing-Anbieter hochgehen lassen. Über 1.000 Menschen sollen durch die Technik in den abofreien Genuss verschlüsselter Programme gekommen sein. Der Haupttäter ist erst letzte Woche zu anderthalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.
[Foto: Illegale Sky-Streamer festgenommen | (Logo)]

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Mittwoch, 25. Dezember 2013

Kein Ende beim Tagesschau-App-Streit

Das für Mobiltelefone und Tablets ausgelegte journalistische Angebot der Tagesschau ist den Zeitungsverlegern weiter ein Dorn im Auge. Unlängst hat das Oberlandesgericht Köln die Tagesschau-App als rechtmäßig abgesegnet, nachdem zuvor das Landgericht am selben Standort es als illegal eingestuft hatte.

Das OLG sieht es so, dass die zuständigen NDR-Gremien das News-Programm für unterwegs bereits gegen die Auflagen des aktuellen Rundfunkstaatsvertrages geprüft habe. Dabei konnte keine unzulässige Konkurrenz gegen verlagsgenerierte Nachrichten-Apps festgestellt werden.

Das OLG-Urteil wird aber nicht das letzte Wort in der Sache sein. Lobbyist Dietmar Wolff, Geschäftsführer beim Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), hat bereits angekündigt, beim BGH in Revision gehen zu wollen. Die Argumentation der Richter würden in letzter Konsequenz dazu führen, dass,  "Entscheidungen der öffentlich rechtlichen Sender", so Wolff, "nicht mehr durch Wettbewerbsgerichte überprüfbar" wären. Tatsächlich mutet es auch dem juristischen Laien mehr als seltsam an, wenn die von den Staatsbürgern bezahlten Medien sich nur noch gegenseitig kontrollieren sollen.
[Foto: Verzerrt die Tagesschau-App den Wettbewerb? | (Logo)]

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Beyoncé-Boykott auf Amazon

Beyoncé Knowles hat ihr neues Album "Beyoncé" am 13. Dezember ausschließlich auf iTunes veröffentlicht. Sehr zum Ärger vieler anderer Vertriebspartner, denen das lukrative Release-Geschäft somit durch die Lappen gegangen ist und die großenteils erst am vergangenen Freitag mit CDs respektive Download-Material versorgt wurden.

Amazon zeigt sich sichtlich erbost und verkauft das neue Werk der R&B-Diva derzeit nicht direkt. Lediglich über Drittanbieter kann man den musikalisch wenig aufregenden Longplayer bei dem großen Online-Händler erhalten. Auch die US-Handelskette Target bietet ihren Kunden das Musikwerk aus Protest über den ziemlich sinnfreien Exklusiv-Deal der Sängerin nicht an.

Das Album wurde in den ersten drei Tagen auf iTunes 820.000 mal heruntergeladen. Ein gewinnbringender Rekord für Apples Online-Medienshop. Ob die hübsche Afroamerikanerin und ihr Label Columbia Records, eine Sony BMG-Tochter, auf diesen Top-Wert im Sinne einer Marketing-Kampagne spekuliert haben, ist ungewiss. Sicher ist aber, dass die Gegenreaktionen der Händler den finanziellen Erfolg von "Beyoncé" kaum mindern werden - eher im Gegenteil.
[Foto: Beyoncé erntet Zorn der Plattenhändler | cc-by 2.0 Beelover9481]

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Sonntag, 22. Dezember 2013

Briten schenken Videos zu Weihnachten

Eine aktuelle, für die British Video Association (BVA) erstellte Umfrage unter 2.000 UK-Einwohnern ab 18 Jahren hat ergeben, dass mehr als ein Drittel (37%) aller erwachsenen Briten zu Weihnachten eine DVD oder eine Blu-ray verschenken möchten. Somit werden wohl über 18 Millionen Filmdiscs als Präsent auf den Gabentisch kommen.

43 Prozent der Video-Verschenker im Vereinigten Königreich legen einem Kind den Film unter den Weihnachtsbaum. Bei 38 Prozent bekommt der Partner oder die Partnerin ein Video zum Fest. Eltern (18%), Geschwister (13%) und Freunde (12%) folgen mit weitem Abstand.

Am beliebtesten unter den Umfrageteilnehmer ist "Despiceable Me 2" (Ich - einfach unverbesserlich 2). Darauf folgt der erste Teil der Hobbit-Trilogie. Auf Position drei rangiert die finale Staffel der schwarzhumorigen Drogen-Dramaserie Breaking Bad.
[Foto: Weihnachtsmann bringt viele DVDs nach UK | cc-by-sa 2.5 Jonathan G Meath]

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Donnerstag, 19. Dezember 2013

Bald 200 Mio. Internet-TVs in US-Haushalten

Bereits im übernächsten Jahr sollen in den Vereinigten Staaten 202 Mio. Fernsehgeräte onlinefähig sein. Dabei werden sowohl Smart-TVs gezählt als auch Flimmerkisten, die sich dank angeschlossener Hardware mit dem Web verbinden lassen. Diese Zahl prognostizieren zumindest die Marktforscher der NPD Group in einer aktuellen Pressemitteiilung. Bereits heute gibt es 130 Mio. Pantoffelkinos mit potentiellem Internetanschluss in der nordamerikanischen Nation.

Doch längst nicht jedes Smart-TV oder jeder Blu-ray-Player wird auch tatsächlich mit dem heimischen Netzwerk verknüpft. Derzeit liegt die Anzahl der Fernseher in US-Haushalten, mit denen tatsächlich Inhalte gestreamt werden, bei 72 Millionen, was einem Anteil von 56% entspricht. Die Quote, so meinen die Forscher, wird 2015 auf 65% steigen. Dann würden mehr als 130 Mio. Empfangsgeräte zum Konsum von Online-Videos genutzt.

Besonders die schnelle Verbreitung von Streaming-Boxen trägt zu der Entwicklung bei. Geräte wie das von Google in den USA Mitte des Jahres eingeführte Chromecast werden immer beliebter. Sie sollen schon 2014 mehr TVs webfähig machen als internetkompatible Blu-ray-Player.
[Foto: Chromecast: Streaming per WLAN, Bedienung per Handy | cc-by-sa 2.0 EricaJoy]

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Mittwoch, 18. Dezember 2013

GEMA einigt sich mit YouTube-Mistreitern

Die Musik-Urheberrechtsvertreter der GEMA haben sich mit dem Verband Privater Rundfunk- und Telemedien e.V. (VPRT) auf neue Tarife für das werbefinanzierte Streamen von Musik-Clips geeinigt. Der Verein vertritt unter anderem MyVideo, Clipfish und Tape.TV, nicht aber den globalen Branchenprimus YouTube.

Laut Vereinbarung erhält die GEMA 10,25 Prozent der Reklameumsätze. Außerdem fällt ein Mindestbetrag zwischen 0,025 und 0,375 Cent für jedes angeklickte Video an. Die Höhe dieser Vergütung hängt von der Gesamtklickzahl des Anbieters ab. Eine solche Mindestabgabe war YouTube bislang immer ein Dorn im Auge.

Die GEMA gewährt den VPRT-Mitgliedern 20 Prozent Nachlass auf die ausgehandelten Tarife. Die Firmen müssen dafür allerdings Methoden implementieren, um Musik auch in von Nutzern hochgeladenen Videodateien zu erkennen. Die Click-Aufrufe sind zu protokollieren und der Verwertungsgesellschaft zu melden, damit eine genaue Abrechnung möglich ist.
[Foto: GEMA regelt Tarife für MyVideo & Co. | (Logo)]

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Dienstag, 17. Dezember 2013

USA: 60 Stunden Home-Entertainment pro Woche

Nach einer aktuellen Studie des Marktforschungsinstituts Nielsen nutzen US-Amerikaner durchschnittlich 60 Stunden Medien-Inhalte. Der Fernseher ist dabei ähnlich hoch frequentiert wie in Deutschland. Die Menschen verbringen mehr als fünf Stunden pro Tag vor den TV-Geräten. Ein anderes, herkömmliches Medium steht auf Position zwei in der Rangliste. Das analoge Radio wird 14 Stunden pro Woche eingeschaltet.

Mit weitem Abstand folgt das Internet. Für das Surfen im Netz fahren die Einwohner der Vereinigten Staaten in sieben Tagen rund fünf Stunden ihre Rechner hoch.

Im Bereich der Video-Unterhaltung haben Online-Angebote den Disc-basierten Konsum bereits überholt. Zu Hause sehen sich Amerikaner 1,5 Stunden Internet-Videos pro Woche an. Fast ebenso viel Zeit (1,3 Stunden) schauen sie Clips, Serien und Filme Auf Mobilgeräten. DVDs und Blu-ray-Geräte erreichen ebenfalls 1,3 Stunden. Der Report führt auch den Gebrauch von Spielkonsolen mit auf. Das Daddeln schlägt mit 1,5 Wochenstunden zu Buche.
[Foto: US-Lieblinsgadget: Der Fernseher | cc-by-sa 3.0 Franciscoceba]

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Montag, 16. Dezember 2013

Die Schweiz sucht die Super-Hymne

Die Schweizer Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) sucht nach einer neuen Nationalhymne für das Alpenland. Dabei können auf der Webseite chymne.ch nicht nur Eidgenossen ihre Vorschläge einreichen. Ausländer müssen ihrem Beitrag lediglich ein aussagekräftiges und glaubwürdiges Motivationsschreiben anfügen. In jedem Falll soll das neue Werk sich inhaltlich an der Verfassungspräambel orientieren. Im Namen Gottes des Allmächtigen ist dort von Verantwortung gegenüber der Schöpfung, Freiheit, Demokratie, Vielfalt in Einheit und Solidariät die Rede. Es ist keine leichte Aufgabe, daraus flüssige und eingängige Lyrics zu kreieren.

Der derzeitig bei offiziellen Anlässen gesungene Schweizerpsalm ist der Organisation sprachlich zu sperrig. Im Entstehungsjahr 1840 mögen die von Leonard Widmer gedichteten Worte "Alpenfirn" oder "Sternenheer" zeitgemäß gewesen sein. Heute wirken sie auf viele Menschen eher kitschig oder gar befremdlich. Zudem besteht der Schweizerpsalm aus vier zwar kurzen, aber nicht leicht zu merkenden Strophen. Viele Schweizer kennen daher nicht den kompletten Text.

Das aktuelle Schweizer Lied hat trotz seines Alters auch noch keine allzu lange Tradition und wurde erst 1981 nach 20 Jahren "Probezeit" zur Nationalhymne erklärt. Das vorher genutzte Stück "Rufst du, mein Vaterland" hatte den Nachteil, dass es auf dieselbe Melodie wie "God save the Queen" gesungen wurde.
[Foto: Hymnen-Challenge im viersprachigen Alpenland | (Logo chymne.ch)]

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Freitag, 13. Dezember 2013

Höhere Verluste bei Warner Music

Die Warner Music Group ist auch im kürzlich zu Ende gegangenen Geschäftsjahr nicht in die Gewinnzone gekommen. Im Gegenteil: Das Major-Label erwirtschaftete 198 Mio. US-Dollar Nettoverlust in den vergangenen 12 Monaten, damit steht man mit 77 Prozent mehr Geld im Minus als in der Abrechnungsperiode 2012.

Doch es gibt auch Positives zu berichten. So konnte der Umsatz um drei Prozent auf 2,87 Mrd. USD gesteigert werden. Im wichtigen Tonträgerbereich konnte man die Einnahmen sogar um fünf Prozent auf 2,4 Mrd. USD steigern. Beim angeschlossenen Musikverlag Warner/Chappel hingegen sank der Umsatz um 5 Prozent auf 126 Mio. EUR.

Die hohen Verbindlichkeiten des Labels erklären sich zum Teil durch die im Juli erfolgte, kreditfinanzierte Übernahme der Parlophone Label Group (PLG). Das in Großbritannien beheimateten Musikunternehmen musste von Universal veräußert werden, um die aufgrund des EMI-Mergers entstandenen EU-Voraussetzungen zu erfüllen. Die PLG kostete fast eine halbe Milliarde Pfund. Zudem sieht hat man in den Digitalvertrieb und besondere Künstler investiert, stellte Warner Music-Geschäftsführerr Stephen Cooper in einem Webcast klar.
[Foto: Warner Music investiert und steigert den Umsatz | (Logo)]

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Donnerstag, 12. Dezember 2013

November bringt Aufwind für den Buchmarkt

Der allmonatlich vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels bereitgestellte und auf GfK-Daten beruhende "Branchenmonitor Buch" vermeldet ein kleines Umsatzplus im Buchhandel von 0,4 Prozent im vergangenen Monat verglichen mit dem entsprechenden Zeitraum 2012. Die klassischen Sortimentsläden konnten noch stärker um 2,3 Prozent zulegen. Über die ersten elf Monate gerechnet kommt das Sortiment auf +0,2 Prozent verglichen mit dem Vorjahr. Zusammen mit den beiden anderen erfassten Vertriebsformen "E-Commerce" und Warenhaus liegt die Einnahmenveränderung mit -0,2 Prozent knapp im roten Bereich.

Im November verdienten die Literaturverkäufer mit den Taschenbuch 6,7 Prozent weniger als 12 Monate zuvor. Schon in den vergangenen Monaten hatte diese Editionsform gelitten. Vielleicht leiden die Paperbacks am stärksten unter der zunehmenden Konkurrenz von E-Books, die im Branchenmonior leider noch nicht berücksichtigt werden. Die beiden anderen ausgewerteten Ausgabetypen "Hardcover" (+2,7%) und "Hörbuch/Audiobook" (+4,8%) ließen die Kassen heftiger klingeln als im vorletzten Monat des vergangenen Jahres.

In den Warengruppen verhinderte vor allem die Belletristik (-3,5% Umsatzveränderung) eine noch bessere November-Ausbeute. Vor Jahresfrist war der Hype um die "Shades Of Grey"-Titel noch im Gange, was die Abwärtsentwicklung zum Teil erklärt. Negativ lief es ebenfalls mit Literatur zu "Naturwissenschaft, Medizin, Informatik, Technik" (-5,9%) und beim Sachbuch (-1,2%). Mit den übrigen Warengruppen wurden Mehreinnahmen erwirtschaftet. Darunter sind die auflagenstarken Sparten "Kinder- & Jugendbuch" (+5,0%), Ratgeber (+5,5%) und Reisen (+3,3%). Die weniger nachgefragten Themenkreise "Geisteswissenschaft, Kunst, Musik" (+3,8%) und "Sozialwissenschaft, Recht, Wirtschaft" (+1,0%) komplettieren die Reihe der Literaturbereiche mit positivem Umsatztrend.
[Foto: Buchmarkt im Plus laut Branchenmonitor | (Logo)]

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Gratis-Spotify auf Mobilgeräten

Auf Android- und Apple-Tablets kann man ab sofort das kostenlose Abo von Spotify nutzen. Wie bisher schon auf dem Heim-PC hat man dabei die ersten sechs Monate vollen, unbeschränkten Zugriff. Danach wird das Zeitbudget nach relativ komplizierten Regeln auf ein paar Stunden pro Woche gekürzt.

Die für Smartphones optimierte Spotify-App kann nun ebenfalls mit dem kostenfreien Account genutzt werden. Allerdings ist auf Handys nur eine Shuffle-Funktion vorgesehen. Die Lieder der angelegten Playlists werden also in zufälliger Reihenfolge abgespielt und können nicht einzeln angewählt werden. Damit ähnelt dieses Angebot eher einem individualisierten Webradio.

Gleichzeitig mit der Meldung über die mobilen Neuerungen verkündete das schwedische Unternehmen die Erschließung von 20 neuen Märkten. Vor allem in Osteuropa sowie Süd- und Lateinamerika werden bald mehr Länder Musik über Spotify streamen können.
[Foto: Spotify streamt umsonst mobil | (Logo)]

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Mittwoch, 11. Dezember 2013

Stabiler DVD-Verkauf im Buchhandel

Videos bilden nach wie vor ein wichtiges Beigeschäft der Buchhändler, berichtet der BVV Medien. Obwohl einige große Ketten Ladenlokale schließen mussten, lagen die Umsätze aus dem Verkauf von DVDs und Blu-rays im stationären Literaturhandel in den ersten drei Quartalen bei 35 Mio. EUR. Im entsprechenden Zeitraum 2012 wurden 36 Mio. EUR erwirtschaftet. Nimmt man unter anderem digitale Buchvertriebswege hinzu, kommt der Buchhandel sogar auf 79 Mio. EUR Einnahmen mit dem Verkauf von Videos. Das sind knapp 8,6 Prozent der Gesamtumsätze aus dem Absatz von Filmdatenträger in dieser Periode (923 Mio. EUR).

Im Buchhandel herrscht für Blu-rays noch Luft nach oben. Das HD-Format ist hier nur für sechs Prozent aller Umsätze verantwortlich, im Gesamtmarkt kommen die BDs bereits auf einen Einnahmenanteil von 29 Prozent. Doch auch im Buchhandel steigt die Absatzquote der neueren Disc-Generation. Dies führte dazu, dass der durchschnittliche Preis pro Video verglichen mit dem Vorjahr um mehr als einen Euro von 8,87 auf 9,93 EUR angestiegen ist.

Wie nicht anders zu erwarten spielen Literaturverfilmungen eine wichtige Rolle in den Buchläden. Die drei Bestverkauften Titel der ersten drei Kalenderviertel zählen alle zu dieser Kategorie. Der letzte Teil der Breaking Dawn-Verfilmung landet auf Platz 1, darauf folgen Peter Jackons "Der Hobbit - Eine unerwartete Reise" und die Nicholas Sparks-Schmonzette "The Lucky One - Für immer der Deine".
[Foto: Top-Seller in den Buchläden: Breaking Dawn 2 | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Montag, 9. Dezember 2013

Das Smartphone mausert sich zur Musikzentrale

Laut einer Erhebung des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI) hören neunzig Prozent der Deutschen wenigstens gelegentlich unterwegs Musik. Bereits 38,4 Prozent verwenden dazu am liebsten ihr Smartphone, das damit nur geringfügig weniger Nennungen erhält als der MP3-Player (38,8%). Die Multimedia-Handys dürften den spezialisierten Geräten bald den Rang ablaufen, denn in der Gruppe der 14-19jährigen kommen die modernen Mobiltelefone bereits auf 80 Prozent der Nennungen.

Im Schnitt haben die Befragten drei Musik-Apps auf ihrem Smartphone, am beliebtesten ist iTunes. Mobilprogramme für das Webradio kommen zusammengenommen auf den zweiten Platz. Dahinter rangiert die Musikerkennung Shazam vor diversen Audio-Stream-Apps und YouTube.

Auf die Frage, an welchen Orten die Songs unterwegs gehört werden, antworteten 81 Prozent der insgesamt 1.000 Umfrageteilnehmer mit "im Auto". Auf dem Fahrrad und beim Spazierengehen setzen sich nur 10 Prozent die Hörer auf den Kopf auf bzw. in die Ohren, was im Sinne der Verkehrssicherheit beruhigend ist. Nicht von der Hand zu weisen ist der Trend zum Ohrstöpsel in Bus und Bahn bei jungen Leuten. Während die Quote der Musikhörer in öffentlichen Verkehrsmitteln unter allen Befragten bei einem Drittel liegt, beträgt sie bei den Teenagern rund 80 Prozent. Allerdings sind in dieser Altergruppe wohl auch mehr Menschen auf diese Formen des Personentransports angewiesen.
[Foto: In-Ear-Kopfhörer werden zu ständigen Begleitern | cc-by-sa 3.0 Berthold Werner]

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Donnerstag, 5. Dezember 2013

Spotify auf Schmusekurs mit den Künstlern

Die Kritik an den niedrigen Musiker-Tantiemen, die sich aus dem Streaming-Angebot Spotify ergeben, will nicht verstummen. Wohl darum ist Spotify nun auf der eigens eingerichteten Künstler-Website spotifyartists.com in die Offensive gegangen und hat auch Zahlen und Erklärungen veröffentlicht.

Demnach sind bislang rund eine Milliarde US-Dollar an die Rechteinhaber geflossen, die Hälfte davon allein in diesem Jahr. 70 Prozent der Einnahmen muss der in Schweden beheimatete Dienst somit ausschütten. Gewinne fährt Spotify trotz rasant wachsender Nutzerzahl auch nicht ein. Im letzten Jahr betrugen die Verluste noch fast 60 Mio. EUR.

Das Problem ist, dass von den Geldern bei den Künstlern nur wenig ankommt. Brancheninsidern zufolge muss ein Song schon 200.000 mal abgerufen werden, damit die Lizenzeinnahmen des Kreativen 1.000 EUR erreichen. Offenbar bleibt viel Geld in den Labels hängen, die vielfach ihre Auslagen noch vom prozentual zugesicherten Künstleranteil abziehen. Auch Spotify verweist auf diesen Faktor und empfiehlt daher explizit Services wie Tunecore.

Auf solchen Aggregatoren kann der Künstler gegen eine vergleichsweise kleine, aber fixe Gebühr sich selbst bei digitalen Anbietern wie Spotify und Amazon vermarkten. Allerdings ist es für die Musiker auch nicht einfach, sich in Eigenregie bekannt zu machen. Eine unumgängliche Voraussetzung, um nennenswerte Einnahmen einzufahren.
[Foto: Spotify erklärt sich den Kreativen | (Logo)]

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ESC-Vorentscheid: Der Graf ist dabei

Unheilig werden am deutschen Vorentscheid zum kommenden Eurovision Song Contest in Dänemark teilnehmen. Die Schmuse-Gothic-Rocker um den als "Graf" bekannten Frontmann haben ihre Fans per Online-Voting darüber entscheiden lassen, ob sie sich am 13. März in der Lanxess Arena zu Köln dem Urteil des TV-Publikums stellen sollen oder nicht. Über 31.000 Unheilig-Anhänger sprachen der Band ihr Vertrauen aus, nur etwas mehr als 2.000 waren dagegen.

Der Graf bedankte sich mit einer höflichen Mitteilung auf der Band-Homepage. Nun möchte er an der Realisierung seiner musikalischen Ideen arbeiten. Es wird sich in jedem Fall um einen Beitrag in deutscher Sprache handeln, wie man es von der Aachener Musikgruppe gewohnt ist.

Doch auch eine Wildcard wird es noch geben. Bands und Solokünstler sind aufgerufen, ein YouTube-Video auf der Website für "Unser Song für Dänemark" zu teilen. Zehn handverlesene Vertreter werden dann in einer Art Vor-Vorentscheid im Hamburger Edelfettwerk am 27. Februar gegeneinander antreten. Die Veranstaltung wird im Internet und im NDR übertragen und die Zuseher können auch hier über den Sieger entscheiden.
[Foto: Der Graf gibt sich die Ehre | cc-by-sa 3.0 Denis Apel]

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Mittwoch, 4. Dezember 2013

EU-Bürgerbefragung zum Urheberrecht

Der Schutz geistigen Eigentums liegt den Europäern am Herzen. Zu diesem Schluss kommt die zuständige EU-Beobachtungsstelle. Sie hat zu diesem Thema in Telefoninterviews 26.500 Bürger des kontinentalen Staatenbundes befragt und eine entsprechende Studie als PDF-Dokument veröffentlicht.

96 Prozent halten es für ausschlaggebend, dass Erfinder, Kreative und Künstler ihre Rechte schützen können und für ihre Werke bezahlt werden. 86 Prozent der Teilnehmer beurteilen Maßnahmen der Antipiraterie für wichtig, da sie dazu beitragen die Qualität von Produkten und Dienstleistung zu garantieren und zu erhöhen.

Allerdings sagten auch 34 Prozent aus, dass der Erwerb von Piraterie-Produkten eine clevere Möglichkeit ist, den Geldbeutel zu schonen. Für 38 Prozent ist der Konsum der illegal feilgebotenen Waren und Services sogar ein Akt des Protestes gegen die marktorientierte Wirtschaft und die großen Marken. Neun Prozent gestanden sogar, widerrechtlich im Netz verfügbar gemachte Streams und Downloads in Anspruch genommen zu haben.
[Foto: EU-Bürger lehnen Piraterie mehrheitlich ab | cc-by-sa 3.0 WarX, edited by Manuel Strehl]

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Montag, 2. Dezember 2013

Amazon will Drohnen einsetzen

Der Online-Versandhandel Amazon plant eine Logistik-Revolution. Künftig sollen Waren nicht mehr nur über den Postweg, sondern auch mit Flugrobotern zum Kunden gelangen. In der CBS-Sendung 60 Minutes präsentierte Amazon-Chef Jeff Bezos das neuartige Liefersystem, das in den USA in vier bis fünf Jahren einsatzfähig sein könnte.

Neben der Hardware-Bestückung mit den pilotlosen Mini-Helikoptern vom Typ "Octocopter" fehlt es noch an einer Zulassung vom US-Luftfahrtamt. Der futuristisch anmutende, "Amazon Prime Air" getaufte Dienst könnte manchen Amazon-Nutzern in der Nähe der Warenlager Bestellungen innerhalb einer halben Stunde nach Hause bringen. Allerdings passen offenbar nur recht kleine Pakete in die Greifarme des Flugautomaten.

Noch unklar sind einige Sicherheitsaspekte. Gar tödliche Probleme könnte es geben, sollten die Drohnen in dichtbesiedeltem Gebiet eingesetzt werden und dort abstürzen. Auch die Auswirkungen auf vorschnelle Kinderhänden, die in eine der acht Rotoren greifen, mag sich keiner ausmalen. Andererseits sind natürlich auch die derzeit zum Einsatz kommenden LKWs nicht unbedingt sicherer. Daher wird es im Genehmigungsverfahren wichtig sein zu einer realistischen Risiko-Nutzen-Einschätzung zu kommen. Die Umweltbilanz im Vergleich zu den vorhandenen Versandmethoden hält Bezos für besser. Eine Aussage, die sicher noch zu prüfen ist.
[Foto: Octocopter mit Wasserflasche | cc-by-sa 3.0 HCI2]

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